Kölner Kleingartenordnung
Ein gepflegter Garten braucht klare Strukturen – nicht nur im Beet, sondern auch im Miteinander. Die Kölner Kleingartenordnung schafft einen verlässlichen Rahmen für Nutzung, Gestaltung und Gemeinschaft – und hilft dabei, Konflikte zu vermeiden, Ressourcen zu schonen und das Stadtgrün lebendig zu halten.
Gartenordnung
Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der Kölner Gartenordnung. Die vollständige Fassung stellen wir als PDF zur Verfügung. Für alle Pächter*innen gilt: Mit dem Pachtvertrag erkennen Sie diese Regeln verbindlich an.

Die 10 wichtigsten Punkte der Kölner Gartenordnung (2023)
1. Kleingärtnerische Nutzung
Mindestens ein Drittel der Fläche muss dem Anbau von Obst und Gemüse dienen – reine Ziergärten sind nicht erlaubt.
2. Laube & Bebauung
Lauben dürfen maximal 24 m² groß sein, nicht dauerhaft bewohnt werden und müssen genehmigt sein. Wintergärten, Keller oder Satellitenschüsseln sind nicht erlaubt.
3. Ökologisches Gärtnern
Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel ist verpflichtend. Kompostierung, Mischkulturen und Regenwassernutzung werden ausdrücklich gefördert.
4. Pflegepflicht
Die Parzelle muss regelmäßig gepflegt, Unkraut entfernt und Hecken bzw. Rasen auf Maß gehalten werden.
5. Bäume und Gehölze
Pflanzung von großwüchsigen Bäumen ist nicht erlaubt. Bei bestehenden Bäumen sind Schnitt und Bestand mit dem Vorstand abzustimmen.
6. Wasser und Strom
Der sorgsame Umgang mit Wasser ist Pflicht. Automatische Bewässerungsanlagen sind verboten. Ein Stromanschluss ist in unserem Verein nicht vorgesehen und wird dauerhaft ausgeschlossen. Erlaubt sind lediglich kleine Solaranlagen, etwa für Licht oder einfache Gartengeräte – sofern sie sicher und ohne Eingriff in die Infrastruktur installiert sind.
7. Tiere im Garten
Das Halten von Tieren (z. B. Hühnern, Kaninchen) ist nicht gestattet. Hunde müssen angeleint sein.
8. Gestaltung von Wegen und Zäunen
Außenbegrenzungen müssen aus Hecken bestehen (z. B. Liguster). Sichtschutz, Mauern oder hohe Zäune sind nicht erlaubt.
9. Nutzung & Lärm
Der Garten dient der Erholung – übermäßiger Lärm, Partys oder Dauergrillen widersprechen dem Zweck. Ruhezeiten sind einzuhalten.
10. Kontrollen & Abmahnungen
Verstöße gegen die Gartenordnung können zur Abmahnung oder im Wiederholungsfall zur Kündigung des Pachtvertrags führen.

