Informationen für BewerberInnen
Ein Kleingarten bedeutet Freude an der Natur, sinnvolle Freizeitgestaltung und gemeinschaftliches Miteinander. Gleichzeitig ist er Teil des öffentlichen Grüns in Köln und unterliegt klaren Regeln. Die sogenannte kleingärtnerische Nutzung – also der Anbau von Obst und Gemüse – ist gesetzlich vorgeschrieben und zentraler Bestandteil der Pacht. Nur durch verantwortungsvolle Bewirtschaftung und Rücksichtnahme kann der Garten als Erholungsraum und ökologisch wertvolle Fläche erhalten bleiben.
Ein Garten als Rückzugsort
Ein Kleingarten bietet Raum für Erholung, Naturerleben und das Abschalten vom Alltag – mitten in der Stadt. Damit dieser Rückzugsort für alle funktionieren kann, braucht es klare Strukturen und gemeinsames Engagement. Die folgenden Informationen zeigen, wie unser Verein organisiert ist und welche Aufgaben mit einer Parzelle einhergehen – immer mit dem Ziel, die Gartenfreude für alle dauerhaft zu sichern.

Kleingarten in Köln – mehr als nur ein Rückzugsort
Kleingarten in Köln – mehr als nur ein Rückzugsort
Unsere Kleingartenanlagen sind grüne Oasen mitten in der Stadt – Orte der Erholung, des Gärtnerns und des gemeinschaftlichen Engagements. Wer eine Parzelle pachtet, übernimmt nicht nur ein Stück Land, sondern auch Verantwortung: für die Pflege des Gartens, die Einhaltung der Satzung und den respektvollen Umgang mit Natur und Nachbarschaft.
Bei Interesse an einem Kleingarten informieren Sie sich bitte auf dieser Seite über freie Parzellen und das Bewerbungsverfahren.
Bewerbung um einen Kleingarten
Jeden ersten Samstag im Monat, von März bis Oktober zwischen 10 und 12 Uhr, können Sie sich in unserem Vereinsbüro in die Bewerberliste eintragen lassen. Die Aufnahme kostet aktuell 25 Euro.
Erst nach Zahlung des Betrags (bar oder per Überweisung) erfolgt die Einschreibung – erst dann stehen Sie offiziell auf der Liste.
Bitte beachten Sie: Die Reihenfolge auf der Liste ist nicht automatisch zeitlich – auch andere Kriterien können bei der Vergabe eine Rolle spielen.
Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch bitte auf unserer Website, ob sich ein Termin verschoben hat, ausfällt oder die Bewerberliste vorübergehend geschlossen ist.
Von November bis Ende Februar ist keine Bewerbung möglich.
In dieser Zeit können keine E-Mails oder Anfragen bearbeitet werden.
Sobald eine passende Parzelle verfügbar ist und Sie laut Liste berücksichtigt werden können, informieren wir Sie per E-Mail oder telefonisch und vereinbaren einen Besichtigungstermin.
Bewerbungen außerhalb der persönlichen Sprechzeit sind nicht möglich – wir möchten alle Bewerberinnen und Bewerber persönlich kennenlernen.
Mit der Übernahme eines Gartens gehen auch einmalige und laufende Kosten einher. Die Höhe richtet sich nach dem Zustand der Laube, der Bepflanzung sowie allgemeinen Beiträgen und Umlagen. Neben dem Pachtzins fallen z. B. auch Kosten für Wasser, Strom, Versicherung und Vereinsbeiträge an. Detaillierte Informationen erhalten Sie im persönlichen Gespräch oder bei einer unserer Sprechstunden.
Nutzungspflicht und gärtnerische Grundsätze
Ein Kleingarten ist nicht bloß ein Freizeitgrundstück – er ist Teil des öffentlichen Grüns der Stadt Köln und unterliegt dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) sowie den Vorgaben unserer Gartenordnung. Ziel ist die Erhaltung einer naturnahen und vielfältigen Gartenkultur.
Einige grundlegende Anforderungen:
Gärtnerische Nutzung & Pflege
- Mindestens 1/3 der Fläche ist für den Anbau von Obst und Gemüse zu nutzen
- Ein weiteres Drittel sollte als Ziergarten mit Blumen, Stauden und Ziersträuchern gestaltet werden
- Artenreiche Pflanzung von Nutz- und Zierpflanzen zur Förderung der Biodiversität
- Pflege verschiedener Obstarten – möglichst auch alter, regionaler Sorten
- Nutzung der Beete möglichst vom Frühjahr bis zum Herbst
- Anlage eines Komposthaufens zur organischen Düngung
- Sammlung und Nutzung von Regenwasser zur Bewässerung
- Düngung mit Kompost, Stalldung, Kräuterjauche, Hornspänen oder Gesteinsmehl
- Verzicht auf chemische Pestizide – Einsatz von integriertem Pflanzenschutz (z. B. Schere, Gelbtafeln, Leimringe)
- Mulchen unbedeckter Böden unter Sträuchern (z. B. mit Grasschnitt)
- Anlage von Gemüse-Mischkulturen zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit
- Regelmäßige Pflege: Mähen, Heckenschnitt, Pflege der Wege und gemeinschaftlicher Flächen
Naturnähe & Artenvielfalt fördern
- Wildpflanzenbereiche bewusst zulassen – z. B. in einer Gartenecke
- Anlegen von Hügel- oder Hochbeeten – z. B. zur Verwertung von Astmaterial
- Vielfältige Kräuterbeete, z. B. als Kräuterspirale
- Saat von Wildblumen zur Förderung von Insekten
- Nisthilfen für Nützlinge (z. B. Bienen, Hummeln, Florfliegen) schaffen
- Trockenmauern oder Steinhaufen in begrenztem Maß als Lebensräume für wärmeliebende Tiere anlegen
- Nistkästen für verschiedene Vogelarten anbringen
- Totholz- oder Reisighaufen als ökologische Rückzugsorte aufschichten
- Teich als Feuchtbiotop anlegen (ohne Goldfische, zur Förderung natürlicher Kreisläufe)
Gestaltung, Gemeinschaft & Weiterbildung
- Anlegen von wasserdurchlässigen Wegen zur Bodenentlastung
- Anlegen von Schnitthecken aus möglichst heimischen Gehölzen (z. B. Liguster, Schlehe) als Gartenbegrenzung
- Pflanzung langlebiger, standortgerechter heimischer Stauden
- Gestaltung gemeinschaftlicher Freiflächen in der Anlage (z. B. mit heimischen Sträuchern, Sitzbänken oder Lehrtafeln)
- Ständige Weiterentwicklung und Ergänzung naturnaher Gestaltung
Ein naturnaher Kleingarten lebt vom Zusammenspiel zwischen persönlicher Entfaltung, Verantwortung für das Stück Land – und der Gemeinschaft im Verein.

