Rechtsrahmen für das Gärtnern mit Verantwortung – das Bundeskleingartengesetz
Das Bundeskleingartengesetz bildet die rechtliche Grundlage für das Kleingartenwesen in Deutschland. Es definiert, was ein Kleingarten ist, regelt die Nutzung, Pachtverhältnisse und Schutzmaßnahmen für Kleingärtnerinnen. Für alle Pächterinnen ist es ein verbindlicher Rahmen, der gleichzeitig Sicherheit, Transparenz und Schutz vor Spekulation bietet.
BKleingG
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die zentralen Inhalte des Bundeskleingartengesetzes sowie weiterführende Informationen. Für alle, die einen Garten pachten oder sich engagieren möchten, lohnt sich ein Blick in die gesetzlichen Grundlagen – denn sie regeln Rechte, Pflichten und Möglichkeiten im Kleingartenwesen.

Wichtige Inhalte des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG)
1. Definition Kleingarten
Ein Kleingarten dient der gärtnerischen Nutzung (z. B. Anbau von Obst und Gemüse) sowie der Erholung.
2. Pachtverhältnis
Kleingärten werden auf Basis eines Unterpachtvertrags vergeben – in der Regel über Kleingartenvereine.
3. Kleingärtnerische Nutzung
Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden.
4. Schutz vor Kündigung
Pächter*innen genießen besonderen Kündigungsschutz, solange sie den Garten gesetzeskonform nutzen.
5. Laube im Garten
Lauben dürfen maximal 24 m² groß sein, nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden und müssen einfach ausgestattet sein.
6. Verpachtung an Gruppen
Kleingartenanlagen sollen bevorzugt an Vereine verpachtet werden – nicht an Einzelpersonen oder Unternehmen.
7. Gemeinnützigkeit
Kleingartenvereine müssen gemeinnützig organisiert sein und dürfen keine Gewinnerzielung anstreben.
8. Ausgleich bei Kündigung
Bei rechtmäßiger Kündigung haben Pächter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für rechtmäßig errichtete Bauten und Bepflanzung.
9. Öffentliche Förderung
Kleingartenanlagen dienen dem Stadtgrün, der Naherholung und dem Klima – daher werden sie häufig öffentlich gefördert.
10. Gesetzliche Grundlage für Städte und Vereine
Das BKleingG gibt Städten und Vereinen klare Regeln für Pacht, Nutzung, Kündigung und Schutz von Kleingärten.

