Rechte & Pflichten

Ein Kleingarten ist ein Ort der Ruhe, der Kreativität und des Naturerlebens – aber er ist kein Selbstläufer. Wer eine Parzelle pachtet, übernimmt Verantwortung: für das eigene Stück Grün, für die Umwelt und für das gute Miteinander im Verein. Rechte und Pflichten gehören untrennbar zum Leben im Kleingarten.

Was darf ich, was muss ich – und warum das wichtig ist

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Rechte und Pflichten, die mit der Pacht eines Kleingartens verbunden sind. Sie bilden den Rahmen für ein geregeltes, faires und funktionierendes Vereinsleben – und helfen, die Freude am Gärtnern langfristig zu erhalten.

Wichtige Rechte von Pächter*innen

1. Nutzung der Parzelle
Der Garten darf zur Erholung und zum Anbau von Obst, Gemüse und Zierpflanzen genutzt werden – im Rahmen der Gartenordnung.

2. Mitbestimmung im Verein
Als Vereinsmitglied haben Sie ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und können sich aktiv einbringen.

3. Schutz durch das BKleingG
Sie genießen Kündigungsschutz und klare gesetzliche Rahmenbedingungen, solange Sie den Garten satzungsgemäß bewirtschaften.

4. Recht auf Information
Sie haben Anspruch auf transparente Informationen über Satzung, Beschlüsse, Pachtbedingungen und Vereinsangelegenheiten.

5. Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen
Sie dürfen Wege, Vereinsheim oder Geräte (nach Absprache) nutzen und am Gemeinschaftsleben teilnehmen.

Zentrale Pflichten von Pächter*innen

1. Kleingärtnerische Nutzung
Mindestens ein Drittel der Fläche ist für den Anbau von Obst und Gemüse zu nutzen – nicht nur zur Zierde oder Freizeit.

2. Regelmäßige Pflege
Der Garten muss in einem gepflegten Zustand gehalten werden – dazu gehören Mähen, Schneiden, Sauberhalten und die Pflege der Beete.

3. Teilnahme an Gemeinschaftsarbeit
Arbeitseinsätze rund um das Vereinsheim, Wege oder Hecken sind verpflichtend – sie stärken das Miteinander und erhalten die Anlage.

4. Einhaltung der Gartenordnung
Diese ist Bestandteil des Pachtvertrags und enthält verbindliche Vorgaben zu Nutzung, Laubengröße, Kompostierung, Pflanzenschutz u. v. m.

5. Verantwortung für Umwelt und Nachbarschaft
Nachhaltiges Gärtnern, Rücksichtnahme auf Nachbarn und Verzicht auf schädliche Mittel sind selbstverständlich.